Wichtige Informationen der Arbeitsagenturen und Jobcenter

Folgende Informationen der Arbeitsagenturen und Jobcenter in der aktuellen CoronaVirus Pandemie geben wir Ihnen hiermit weiter.

Auch wenn die Türen der Arbeitsagenturen und Jobcenter geschlossen sind arbeiten diese weiter.

Persönlicher Kontakt ist im Notfall möglich. Die Geldauszahlung ist in jedem Fall sichergestellt

Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.

Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab Mittwoch, den 18.03.2020 keinen offenen Kundenzugang in die Gebäude der Arbeitsagentur und Jobcenter mehr.

Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter informieren über die regionale Presse und über Aushänge über diese Möglichkeiten.

Wichtige Information für Kunden:

  • Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
  • Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
  • Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
  • Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.
Zusätzliche regionale Rufnummern:

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.

Für Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II gilt folgende Regelung:

Den Antrag auf Arbeitslosengeld I können Sie online stellen. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Sofern sie sich auf Grund der aktuellen Schließung der Agenturen für Arbeit im Rahmen der CORONA-Infektionsprävention zunächst telefonisch oder auf anderem Wege arbeitslos gemeldet haben, geben Sie in Ihrem Onlineantrag bitte an, dass noch keine persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist.

Ihr Leistungsantrag wird schnellstmöglich bearbeitet und – bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und der notwendigen Unterlagen- vorläufig entschieden. Bitte beachten Sie, dass bewilligtes Arbeitslosengeld monatlich rückwirkend gezahlt wird und die Antragsbearbeitung entsprechend der Zahlungsfälligkeit priorisiert wird. Sie werden nach Wiedereröffnung Ihrer Agentur für Arbeit unaufgefordert zur Nachholung der persönlichen Arbeitslosmeldung unter Vorlage Ihres gültiges Ausweises (alternativ: Pass und Meldebescheinigung) eingeladen.

Hier finden Sie den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II online.

Sie können sich telefonisch arbeitslos melden. Sie erhalten dann den Antrag auf Arbeitslosengeld. Wenn Sie bereits für unseren eService registriert sind, können Sie Arbeitslosengeld auch online beantragen.

Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter jobcenter.digital erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.

Beachten Sie auch die neuen Weisung der Bunderagentur für Arbeit zu Erleichterungen bei Erstantragsstellung sowie bei Weiterbewilligungsanträgen auf Leistungen nach dem SGB II.

Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen finden Sie unter eServices.

Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld finden Sie in unserem Angebot.

Arbeitgeber Informationen zu Kurzarbeit finden Sie auch online.