Corona Pandemie – Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Anlässlich der aktuelle CoronaVirus Pandemie haben die Jobcenter den direkten Kontakt mit Kundinnen und Kunden stark eingeschränkt.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Anträge oder Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt entgegengenommen und bearbeitet werden. Die Auszahlung von Leistungen ist auf jedenfall aber sichergestellt.
Bis die normale Arbeitsfähigkeit in den Jobcenter wiederhergestellt ist, hat die Bundesagentur für Arbeit folgende Weisung erlassen:
- Vorrang hat, dass die Menschen ihre Leistungen bekommen. Anträge (Erstanträge wie auch Weiterbewilligungsanträge) können per Post, E-Mail oder telefonisch abgegeben werden, das gleiche gilt für einzureichende Unterlagen. Fristen werden großzügig gesetzt oder verlängert.
- Die Leistungen laufen weiter: Sollten einzelne oder mehrere Jobcenter geschlossen werden müssen, übernehmen vertretungsweise andere Jobcenter die Bearbeitung.
- Bei Quarantäne werden Leistungen weitergezahlt.
- Wer im Ausland festsitzt, weil Flüge gestrichen wurden oder er in Quarantäne oder erkrankt ist, behält seinen Leistungsanspruch.
- Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden ausgesetzt und der Beginn neuer Maßnahmen verschoben.
- Derzeit werden auch Sanktionen ausgesetzt.
- Wer in einer Notlage ist und kein Geld zur Verfügung hat, kann ein Darlehen bekommen, wenn kein Bankkonto vorhanden ist, auch als Auszahlschein, der im Einzelhandel deutschlandweit gegen Bargeld eingelöst werden kann.
- Obdachlose müssen nicht täglich bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle vorsprechen.
Auch für Leistungsempfänger nach dem SGB XII hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entsprechende Weisung an die kreisfreien Städte und Landkreise herausgegeben. In dieser Weisung sind entsprechende erleicherte Antragsvoraussetzungen festgelegt, falls einem risikobetroffenen Personenkreis in Anbetracht der derzeitigen Situation nicht zugemutet werden kann, Unterlagen und Nachweise zu beschaffen und diese vor Ort bei den Trägern der Sozialhilfe einzureichen. Es ist in diesen Fällen auf jeden Fall sicherzustellen, dass die leistungsberechtigten Personen in der derzeitigen Situation aufgrund von ihnen nicht zu vertretenden Gründen höherer Gewalt auf keinen Fall Leistungsverschlechterungen oder -verzögerungen hinnehmen müssen.
Den genauen Wortlaut die Weisung können Sie sich hier herunterladen..
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 02151/773518 gerne zur Verfügung.