WICHTIG! Neue Mietrichtwerte für die Bruttokaltmiete – für angemessene KdU,  im Bereich SGB II & XII ab Juli 2022

Der FB Soziales und Wohnen 50/1 der Stadt Krefeld, hat neue Mietrichtwerte für die Bruttokaltmiete für angemessene Kosten der Unterkunft, im Bereich SGB II und XII ab Juli 2022 veröffentlicht.

Mit den neuen Richtwerten ist beispielsweise eine Wohnung für eine Person mit 350 € Nettokaltmiete + 105 € Nebenkosten angemessen.

Das entspricht demnach einer Bruttokaltmiete von 455 Euro.

 

Zur Ansicht, finden Sie im Anhang das erwähnte Schriftstück.

 

Mit solidarischen Grüßen

Das ALZ Krefeld-Meerbusch e.V.