Koalition in Berlin verständigt sich auf längere Bezugsdauer von ALG 1
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Darauf verständigten sich am späten Abend des 22.4.2020 die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin.
Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Die Bundesregierung plant aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie eine Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.
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