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Sozialschutzpaket 2- einmalige Verlängerung von Alg1

Aufgrund der derzeitigen Corona-Krisensituation sind für Arbeitslose die Möglichkeiten und Chancen  eine neue Beschäftigung aufzunehmen in gravierender Weise eingeschränkt.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)“ in § 421d SGB III für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf einen Tag gemindert hat, eine einmalige Verlängerung der Anspruchsdauer um drei Monate eingefügt.

Diese Regelung ist auf Sachverhalte beschränkt, in denen sich der Anspruch in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 tatsächlich erschöpft ist. Die Verlängerung der Anspruchsdauer um drei Monate erfolgt daher erst zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Anspruchsdauer durch Erfüllung oder unter Berücksichtigung der sonstigen, in § 148 Absatz 1 SGB III genannten Tatbestände faktisch auf einen Tag gemindert hat. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Personen bei denen die Beendigung des Leistungsbezuges wegen einer Arbeitsaufnahme erfolgt und  dann noch ein Restanspruch von mehr als einem Tag besteht.

Diese pauschalierte Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird von den Agentur für Arbeit von Amtswegen umgesetzt. Ein Antrag auf diese einmalige Verlängerunng ist nicht erforderlich.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu eine neue fachliche Weisung herausgegeben. Diese Weisung ist besonders für Personen interessant, die zum Alg1 noch eingänzende aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten. Einzelheiten hierzu können Sie dieser Weisung der BA entnehmen.

Haben Sie Fragen hierzu, kontaktieren Sie uns unter Telefon: 02151/775744 oder per E-Mail an: info@alz-krefeld.de

 

Koalition in Berlin verständigt sich auf längere Bezugsdauer von ALG 1

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Darauf verständigten sich am späten Abend des 22.4.2020 die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin.

Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Die Bundesregierung plant aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie eine Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.

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