Bundesregierung und das Land NRW beschließen Hilfspaket für Selbstständige

Die Bundesregierung und das Land NRW haben weitreichende Mittel bewilligt, um Selbständigen, auch Soloselbständigen, zu helfen. Hier müssen wir zwei Arten der Förderung unterscheiden:

1.) Förderung zum Schutz des Unternehmens

Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen.
Information hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung und dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Ansprechpartner finden Sie über das Wirtschaftsministerium NRW.

2.) Absicherung der eigenen Existenz

Hier besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld 2) zustellen. Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.

Hier plant der Gesetzgeber aktuell vorübergehende vereinfachte Zugangsmöglichkeiten des Zugangs zur Grundsicherung. Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Anträge auf diese Grundsicherungsleistung können für Krefeld beim Jobcenter Krefeld gestellt werden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten übers Telefon oder per E-Mail finden Sie hier.

Aufgrund der aktuellen Lage ist das ALZ für den Publikumsverkehr geschlossen

ALZ bis auf weiters für Publikumsverkehr geschlossen

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher – Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz unserer Besucherinnen und Besucher, unserer Ratsuchenden und Mitarbeiter/Innen sowie der Allgemeinheit vor der Verbreitung des CoronaVirus – Pandemie zwingt uns zu folgenden Maßnahmen:

Das ökumenische Arbeitslosenzentrum Krefeld bleibt bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Begegnungsbereich:
Der offene Begegnungsbereich bleibt ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen.

Beratung:
Die Beratungen erfolgen ausschließlich nur noch telefonisch oder per Mail. Hier stehen wir Ihnen selbstverständlich zu den gewohnten Öffnungszeiten von Mo – Do 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Fr 08.00 Uhr – 13.00 Uhr am Telefon oder per Mail zur Verfügung.

02151-775744

02151-773518 Sozialberatung (ab 8:30 Uhr)

02151-777735 Sozialberatung (ab 8:30 Uhr)

info@alz-krefeld.de

pelmter@alz-krefeld.de

sokoll@alz-krefeld.de

Bleiben Sie gesund! Der Vorstand.

Krefeld, den 17.03.2020

Protest in Krefeld gegen AfD-Veranstaltung

Kein Millimeter nach Rechts

Das ökumenische Arbeitslosenzentrum Krefeld-Meerbusch zeigt klare Kante gegen Antisemitismus und Rassismus.

Nach dem Motto „Kein Millimeter nach Rechts“ beteiligt sich das ökumenische Arbeitslosenzentrum Krefeld am Montag, den 17. Februar 2020 an einer Kundgebung gegen eine AfD-Veranstaltung im Seidenweberhaus in Krefeld.

Zur Zukunft der Erwerbslosenberatungstellen und der Arbeitslosenzentren

Diskussion über die Zukunft der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.Am 22. November 2019 fand im Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach ein Treffen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitslosenzentren und der Erwerbslosenberatungsstellen aus dem Raum des Bistums Aachen zum Austausch über aktuelle Entwicklungen und Vorstellungen zur Zukunft dieser Einrichtungen statt.

Schwerpunkt dieses Treffens war bei diesem Treffen die Diskussion um den Erhalt und die Zukunft der Erwerbslosenberatungsstellen und der Arbeitslosenzentren (ALZ). Diese Diskussion begleitet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren schon seit Jahrzehnten. Wechselnde politische Mehrheiten der Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen führten in der Vergangenheit zu mehr oder weniger sicherer staatlicher finanzieller Förderung dieser wertvollen Arbeit. Auf der anderen Seite scheint aber auch das Engagement der katholischen und evangelischen Kirche für Menschen, die eher im Schatten gesellschaftlicher Entwicklungen stehen nicht mehr selbstverständlich zu sein.

Es fand daher gemeinsam mit der Referentin der G.I.B. NRW, Anne Gollenbeck, ein Austausch über die Zukunft der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ab dem 1.1.2021 statt. Bisher sind diese Einrichtungen über die Förderung des Landes NRW und den Europäischen Sozialfonds (ESF) bis zum 31.12.2020 gesichert.

Nach einer Initiative von Franz-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, sollen Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen in Nordrhein-Westfalen landesweit mehr Unterstützung erhalten. Arbeitsschützer stoßen besonders in Schlachthöfen, bei Paketdiensten, Hotels, Gaststätten immer wieder auf solche prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder gar Ausbeutung von Beschäftigten. Hiervon sind vor allem Ausländer sind betroffen, die sich kaum zu helfen wissen. Mehr zu dieser Initiative von Minister Laumann lesen Sie in der dpa Mitteilung der Aachener Zeitung. Der Aufgabenbereich der Erwerbslosenberatungsstellen soll zukünftig mit dieser Initiative des Ministers zur Bekämpfung ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse verzahnen werden.

Wenn diese Absicht nicht zu Lasten der erwerbslosen Menschen geht, kann diese Erweiterung des Aufgabenspektrums verbunden mit einer verstärkten finanziellen und personellen Förderung der Beratungs- und Lotsenfunktion zu einer neuen Perspektiventwicklung für die Erwerbslosenberatungsstellen in NRW führen. Hierzu werden Ende 2019/Anfang 2020 Konkretisierungen aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW ( MAGS NRW ) erwartet, die dann weiter im Kreis der Träger diskutiert werden sollen.

Neben der Diskussion über diese Beratungs- und Lotsenfunktion wurde auch intensiv über den Wert der Begegnungsorte für erwerbslose und arme Menschen gesprochen. Den Menschen wird in den Arbeitslosenzentren die Möglichkeit geboten, sich als Experte / Expertin ihres eigenen Lebens mit anderen zusammenzufinden. Sie werden durch die Gemeinschaft gestärkt. So können sich Orte der Teilhabe und Solidarität entwickeln, an dem die Menschen aktiv ihr Leben gestalten und ihre Vorstellungen von Zukunft einbringen können. Darüber hinaus bieten solche Orte auch die Möglichkeit in Gemeinschaft Kultur und Bildung zu genießen und nicht mehr nur alleine zu sein, etwa bei Frühstück oder Mittagessen.

Für die katholische und evangelische Kirche ist dieses eine zutiefst pastorale Aufgabe mit der Option für die Armen in den Brüchen und Umbrüchen dieser Gesellschaft beiseite zustehen. Diese Verbindung zwischen der Beratungs- und Lotsenfunktion und der Gemeinschaftsbildung nimmt den Menschen in seiner Ganzheit wahr und gestaltet so ein menschenwürdiges Leben.

Mit diesen Aufgabestellungen wird sich die Arbeitsgruppe immer wieder beschäftigen. Die im Koordinationskreis zusammengeschlossenen Initiativen werden sich daher am 17. März 2020 in Aachen wieder treffen, um die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen weiter zu erörtern.

Erklärung von Suppenküchen und Tagestreffs in NRW zum „Welttag zur Bekämpfung großer Armut“

Nachfolgend veröffentlichen wir die Erklärung der Suppenküchen und Tagestreffs in NRW zum „Welttag zur Bekämpfung großer Armut“, der am 17.10.2019 von den Vereinten Nationen ausgerufen wurde:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schätzt aufgrund aktueller Zahlen, dass im Jahr 2017 etwa 440.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung waren. 44.434 wohnungslose Menschen zählt die aktuelle Wohnungsnotfallberichterstattung 2019 für NRW, ein Anstieg von fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mehr als 48.000 Menschen bundesweit leben ohne jede Unterkunft auf der Straße. Von ihnen starben im vergangenen Winter mindestens 12 in Folge von Unterkühlung. Angesichts steigenden Reichtums in unserem Land sind diese Zustände nicht nur skandalös, sondern schlichtweg unnötig, vermeidbar und in einem Land, das sich der Menschenwürde verpflichtet hat, nicht länger hinnehmbar.

Am 17. Oktober 2019, dem von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Welttag zur Bekämpfung großer Armut“, wenden wir uns deshalb mit dieser Erklärung an die Öffentlichkeit und die politisch Verantwortlichen. Wir werden unseren Forderungen durch Aktionen in einigen Städten Nordrhein-Westfalens Nachdruck verleihen.

Wir Suppenküchen und Tagestreffpunkte bilden ein „Netzwerk der Gastfreundschaft“. Wir wollen Menschen in schweren, scheinbar ausweglosen Lebenssituationen – ohne sie nach Herkunft, Alter, Geschlecht oder sonstigen äußeren Merkmalen zu kategorisieren – einen Ort des respektvollen Willkommens bieten. Bei uns bekommen Arme und Obdachlose nicht nur Essen, Kleidung oder medizinische Versorgung, sondern fassen auch neuen Mut. Sie erleben, dass sie in ihrer Menschenwürde wahrgenommen werden, dass sich andere mit ihnen für eine gerechtere Welt einsetzen. In diesem Sinne verstehen wir Initiativen uns als „Stachel im Fleisch“ der Gesellschaft. Wir wollen nicht zulassen, dass immer noch Menschen in Not kein Dach über dem Kopf haben, dass in unseren Innenstädten kein Platz ist für die Gesichter der Armut.

Wir fordern:

  • Keine Vertreibung! Unsere Gäste sind keine Menschen zweiter Klasse, nur weil sie arm und obdachlos sind. Sie haben ein Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und auf den Aufenthalt auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
  • Öffnung von geschützten, trockenen öffentlichen Räumen bei Minustemperaturen! Eine U-Bahn-Station ist keine Wohnung, ein Schlafsack ist kein Bett – dennoch können großräumige, niedrigschwellige Angebote wie z.B. Bahnhöfe, Turnhallen, Kirchen oder Wohncontainer für obdachlose Menschen in kalten Winternächten überlebensnotwendig sein.
  • Unterbringung an den Bedürfnissen der Betroffenen ausrichten! Wer einen Schlafplatz braucht, muss einen bekommen – ohne Ämtergänge, ohne Kostenträger. Neben bestehenden Angeboten wie städtischen Übernachtungsstellen, Beratungs- und Wiedereingliederungshilfen müssen erfolgreiche Ansätze wie „Housing First!“ verstärkt entwickelt und verwirklicht werden.
  • Bezahlbaren Wohnraum schaffen! Die Anzahl der Sozialwohnungen hat sich seit 2006 halbiert. Eine soziale Wohnungspolitik muss angesichts explodierender Mieten in den großen Städten diesen Trend stoppen und sich auch an den Bedürfnissen der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft orientieren.

Die unterzeichnende Initiativen sind:

  • der Herforder Mittagstisch e.V.
    • Bielefelder Tisch e.V.
    • Gütersloher Suppenküche e.V.
  • die Suppenküche Hagen e.V.
    • Emmaus Gemeinschaft Köln e.V.
    • Emmaus Gemeinschaft Krefeld e.V.
    • bodo e.V., Dortmund und Bochum
  • und die Suppenküche Wichern, Dortmund
    • Gast-Haus statt Bank e.V., Dortmund
    • „Gemeinden laden ein“ (Obdachlosenfrühstück), Dortmund
    • ObdachlosenKaffee St. Reinoldi, Dortmund
    • Kana – Dortmunder Suppenküche e.V.

Kontaktadresse: 
Kana – Dortmunder Suppenküche e.V.
Mallinckrodtstr. 114
44145 Dortmund

Tel. 0231/839853
info@kana-suppenkueche.de

Krefeld-Pass und Familienkarte – Wer gehört zum berechtigten Personenkreis?

Der Krefeld-Pass berechtigt einkommensschwache Personen kulturelle und sportliche Einrichtungen der Stadt Krefeld zu ermäßigtem Eintrittspreis zu besuchen. Folgende Personen können den Krefeld-Pass kostenfrei beantragen:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II
  • Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – nach dem SGB XII
  • Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – nach dem SGB XII
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Bewohner von Krefelder Heimen, die Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen
  • jugendliche Arbeitslose bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Kinder und Jugendliche in Krefelder Heimen, soweit sie Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten.

Bei den nachfolgenden Kultur- und Sporteinrichtungen der Stadt Krefeld erhalten Inhaber des Krefeld-Passes eine 50 prozentige Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis:

  • Deutsches Textilmuseum, Andreasmarkt 8, 47809 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 94 69 45 0
  • Museum Burg Linn, Rheinbabenstraße 85, 47809 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 15 53 9-0
  • Kunstmuseen, Telefon 0 21 51 / 97 55 8-0: Kaiser Wilhelm Museum, Karlsplatz 35, 47798 Krefeld, Museum Haus Lange, Wilhelmshofallee 91, 47800 Krefeld, Museum Haus Esters, Wilhelmshofallee 97, 47800 Krefeld
  • Volkshochschule, Von-der-Leyen-Platz 2, 47798 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 86 26 64, Fax 0 21 51 / 86 26 80
  • Badezentrum Bockum, Am Badezentrum 2, 47800 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 59 00 41
  • Bad am Stadtpark Fischeln, Kölner Straße 415, 47807 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 15 04 60
  • Stadtbad Uerdingen, Kurfürstenstraße 18, 47829 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 48 19 37
  • Naturfreibad Hüls, Hölschen Dyk 30, 47839 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 73 35 74
  • Krefelder Eishallen (nicht Yayla-Arena!), Westparkstraße 120-126, 47803 Krefeld, Telefon 0 21 51 / 87 88 80

Den Krefeld-Pass können Sie bei allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld beantragen. Neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass benötigen Sie Ihren aktuellen SGB II/SGB XII Bescheid.   Jugendliche Arbeitslose benötigen zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung der Arbeitsagentur, dass sie dort als arbeitsuchend gemeldet sind.

Der Krefeld-Pass ist ein Jahr gültig und kann einmal verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Krefeld.

Für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren gibt es die Familienkarte

Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren – mit Wohnsitz in Krefeld – steht die Familienkarte zu. Gegen Vorlage der Familienkarte erhalten Familien nicht nur bei kulturelle und sportliche Einrichtungen zahlreiche Vergünstigungen. Die Konstellation der Familie spielt keine Rolle. Neben klassische Familien erhalten auch Patchwork, Alleinerziehend oder Pflegefamilie die Familienkarte. Die Familienkarte ist 3 Jahre gültig. Die aktuelle Familienkarte ist noch bis zum 31. Dezember 2019 gültig.

Familien, die neu nach Krefeld ziehen, erhalten bei der Anmeldung in allen Bürgerbüros automatisch einen Antrag zur Ausstellung einer Familienkarte. Eine nachträgliche Beantragung ist im Kinder- und Familienbüro,der Stadt Krefeld (Rathaus) Von-der-Leyen-Platz 1 möglich.

Nachfolgend einige Beispiele über Vergünstigungen, die Krefelder Familien erhalten können:

an Dienstleistungen
  • „Intellect – Nachhilfe-Bildungszentrum“, Wehrhahnweg 49
    die Anmeldegebühr von 20 Euro entfällt
  • „Litoss – Licht – Ton – Spaß und Spiel“, Spitzwegstraße 18 in Kaarst
    10 Prozent Rabatt auf das gesamte Angebot
  • „Marsha Glauch“, im Bahnbetriebswerk an der Bahnstraße
    gewährt 20 Prozent Rabatt auf Photoshootings im Studio
  • „Nachhilfe-Team.net“, Mirecourstraße 17, 53225 Bonn
    10 Prozent Ermäßigung auf Nachhilfeleistungen.
    Der Unterricht findet ausschließlich beim Schüler zu Hause statt.
  • „Sauber & Fix – Gebäudereinigung“, Oppumer Straße 31 gewährt
    15 Prozent Rabatt auf Reinigungsarbeit im Haushalt,
    10 Prozent Rabatt auf Glasreinigung mit Rahmen und 5 Prozent ohne Rahmen.
  • „Studienkreis Krefeld“, Königstraße 161 und Kölner Straße 523
    39,00 Euro Anmeldegebühr entfällt bei Abschluss eines Nachhilfevertrages.
beim Einkaufen
  • „Apotheke Am Ponzelar“, Südwall 2-4
    25 Prozent Rabatt auf einen nicht verschreibungspflichtigen und nicht reduzierten Artikel aus dem vorrätigem Sortiment.
  • „Espresso & VinoBAR Fabian de Cassan“, Seilbahn 40
    5 Prozent Rabatt auf alle Olivenöle und für jede gekaufte Flasche natives Olivenöl gibt es einen Espresso gratis.
  • „Winziggross…Spielzeug, Kindermode, Schuhe, Trends“, Verberger Straße 9
    gibt 10 Prozent Rabatt auf Kinderbekleidung.
  • Bei „Kempkens Juweliere“, Rheinstraße 99
    gibt es einmal im Jahr pro Familie einen kostenlosen Batteriewechsel.
in der Freizeit
  • Le Petit Pappillon“, Glockenspitz 99, bietet für Kinder ab 8 Jahren einen Nähkurs zum Schnuppern an. Der Kurs findet an 4 Samstagen von 14 bis 16 Uhr statt. Die Ermäßigung pro Kurs beträgt 5,00 Euro. Anmeldung ist telefonisch unter 0 21 51 / 3 27 76 48 möglich.
  • Rock´N Roll Club Number One Krefeld e. V., Am Heckerhof 46, gewährt vergünstigte Mitgliedsbeiträge und Mitgliedschaften. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen 5,00 statt 8,50 Euro Monatsbeitrag. Für eine Mitgliedschaft auf Zeit zahlen unter 16-Jährige 20,00 statt 30,00 Euro.

Eine Übersicht mit allen Angeboten und Veranstaltungen, die Krefelder Familien mit der Familienkarte nutzen können, enthält die Broschüre „Exklusive Vorteile für Krefelder Familien“, die jährlich neu von Kinder- und Familienbüro der Stadt Krefeld aufgelegt wird und auch regelmäßig neu auf. Darin werden über 260 Sparangebote detailliert beschrieben.

Weitere Informationen zur Familienkarte erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Krefeld.

 

Unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren werden weiterhin benötigt

Nachfolgend finden Sie das Argumentationspapier der freien Wohlfahrtspflege NRW zum Thema

Warum Nordrhein-Westfalen weiterhin unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren braucht

Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) setzt sich für den Erhalt der bewährten, gut vernetzten und leistungsfähigen Landesstruktur der unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ein.

Dieses Argumentationspapier enthält drei gute Gründe , die für den Erhalt dieser Einrichtungen sprechen und ist als Argumentationshilfe für die lokalen, regionalen und überregionalen Akteure zu verstehen.

Zusammenfassend hier in Kürze die drei guten Gründe, die für den Erhalt der bewährten, gut vernetzten und leistungsfähigen Landesstruktur sprechen:

  1. Trotz positiver Entwicklung des Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen bleibt der Bedarf an unabhängigen Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren weiterhin hoch.
  2. Professionelle Arbeit schafft bedarfsorientierte Angebote vor Ort, übt eine Lotsenfunktion aus und fördert soziale Teilhabe. Auf diese Weise entstehen beispielsweise niedrigschwellige Bildungsangebote, Angebote zur Energieberatung, Mittagstische, Gesundheitsangebote, etc.
  3. Unabhängige Erwerbslosenberatung ergänzt die Beratung in den Jobcentern, trägt zur Wahrung des Rechtsfriedens und zur Existenzsicherung vieler Menschen bei.

Vertiefende Argumentationshilfen finden Sie ausführlich in diesem Argumentationspapier beschrieben.

Einladung zum ökumenischen Gottesdienst

Pressemitteilung zur Einladung zu einem ökumenischen Gottesdienst am 13. April 2019

„Suchet der Stadt Bestes“ (Jeremia 29,7) – ökumenischer  Gottesdienst in der Alten Kirche Krefeld

In der Passions- und Fastenzeit wollen die ev. und kath. Kirchen Krefelds und Meerbuschs als Trägerinnen des ökumenischen Arbeitslosenzentrums e. V. das Schattenthema Arbeitslosigkeit in einem ökumenischen Gottesdienst bedenken. Leidvolle Erfahrungen (Passion) und aus wirtschaftlichen Gründen „Fasten-Müssen“ sollen unter dem biblischen Motto „Suchet der Stadt Bestes“ bedacht werden. Äußere Not und Verletzungen der Seele werden oft übersehen, Menschenwürde und Ansehen arbeitsloser Menschen nicht selten missachtet.  Die Verantwortung von Christinnen und Christen sowie aller gesellschaftlichen Gruppen einer Stadt für das Beste und Wohl ALLER des Gemeinwesens soll erinnert werden.

Das Arbeitslosenzentrum lädt herzlich zu diesem ökumenischen Gottesdienst am Samstag, den 13. April 2019 um 16.30h in der Alten Kirche Krefeld, Alte Kirchstr. 1 ein. Nach dem Gottesdienst sind alle Besucherinnen und Besucher zum Zusammenstehen im Gespräch bei Getränken und Knabbereien eingeladen. Mitarbeitende, Vorstand und Kunden und Kundinnen des Arbeitslosenzentrums freuen sich auf das Kommen vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger.

gez. Peter Sokoll, Leiter des ökumenischen Arbeitslosenzentrums Krefeld-Meerbusch

Krefeld, den 05. April 2019

Benefizveranstaltung zu Gunsten der kirchlichen Arbeitslosenarbeit

Einladung zur Benefizveranstaltung zu Gunsten der kirchlichen Arbeitslosenarbeit in der Region Krefeld und im Kreis Viersen

am 03. Mai 2019
um 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr)

in der St. Thomas Morus Kirche
Kempener Allee 70
47803 Krefeld

Genaue Informationen zu dieser Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Pdf-Dokument (klick auf das Bild):

Benefizveranstaltung zu Gunsten der kirchlichen Arbeitslosenarbeit in der Region Krefeld und Kreis Viersen

 

 

Schulbuchkosten beim Jobcenter beantragen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 11.12.2017 – L 11 AS 349/17 – festgestellt, dass ausweislich der Gesetzesbegründung die Kosten von Schulbücher nicht in der Schulbedarfspauschale in Höhe von insgesamt 100 Euro enthalten sind. In der Einkommens – und Verbrauchsstichprobe (EVS), nach der die Regelbedarfe im SGB II bemessen werden, existiert aber auch keine gesonderte Ausgabenposition für Bücher, so dass Landessozialgericht. Deshalb sollten Sie beim Jobcenter auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme der Schulbücher stellen.

Hier kann der Musterantrag Schulbuchkosten heruntergeladen werden!

Zum Verfahren: Das Urteil des LSG ist noch nicht rechtskräftig. Es ist eine Revision beim Bundessozialgericht unter Az: B 14 AS 6/18 R anhängig. Dort wird abschließend entschieden, ob die Kosten Übernommen werden.

Von daher wird das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen. In diesem Fall legen Sie dann innerhalb von einem Monat gegen die Ablehnung Widerspruch ein mit der Bitte, dass Widerspruchsverfahren solange ruhend zu stellen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Hier gilt es auf das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren  zu verweisen.

Haben Sie Fragen zu dem Thema oder brauchen Unterstützung, kommen Sie einfach in die offene Beratung (Montag oder Mittwoch von 08:00 bis 11:30 Uhr) oder vereinbaren einen Termin.