Bundesregierung und das Land NRW beschließen Hilfspaket für Selbstständige

Die Bundesregierung und das Land NRW haben weitreichende Mittel bewilligt, um Selbständigen, auch Soloselbständigen, zu helfen. Hier müssen wir zwei Arten der Förderung unterscheiden:

1.) Förderung zum Schutz des Unternehmens

Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen.
Information hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung und dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Ansprechpartner finden Sie über das Wirtschaftsministerium NRW.

2.) Absicherung der eigenen Existenz

Hier besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld 2) zustellen. Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.

Hier plant der Gesetzgeber aktuell vorübergehende vereinfachte Zugangsmöglichkeiten des Zugangs zur Grundsicherung. Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Anträge auf diese Grundsicherungsleistung können für Krefeld beim Jobcenter Krefeld gestellt werden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten übers Telefon oder per E-Mail finden Sie hier.