Vereinfachte Antragsformulare für Leistungen nach dem SGB II sind jetzt online

Vereinfachte Antragsformulare auf SGB II-Leistungen sind online. Im Hauptantrag sind die Fragen zu den Unterkunftskosten und zu „erheblichen Vermögen“ zusammengefasst.

Sofern Sie über kein „erhebliches Vermögen“ verfügen, brauchen Sie die Anlage VM nicht ausfüllen. Die Grenze liegt hier für den Antragsteller bei 60.000 € und für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft bei 30.000 €.

Besonders für Solo-Selbständige dürfte interessant sein, dass der Einkommensfragebogen (KAS) stark vereinfacht wurde.

Die vereinfachte Antragsformulare gelten für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020.

Hier finden Sie die vereinfachte Antragsformulare

Auf dieser Seite dann einfach runterscollen bis zur Überschrift: „Wie kann ich Corona-Grundsicherung beantragen?“, dann finden Sie auf der rechten Seite die Anträge runterladen.

Übrigens hat die Bundesagentur für Arbeit zum Sozialschutz-Paket aufgrund Corona Pandemie eine neue fachliche Weisung an die Jobcenter heraus gegeben. Ziel dieser Weisung ist es sicherzustellen, dass Leistungsberechtigte, insbesondere Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, sofern ihnen Hilfebedürftigkeit droht, einen schnellen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II erhalten.

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