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Anträge auf Alg2-Leistungen können jetzt auch online gestellt werden

Anträge auf Grundsicherungsleistung nach dem SGB II können jetzt auch online gestellt werden. Eine Registrierung ist für eine Erstantragstellung nicht erforderlich. Den vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie unter www.jobcenter.digital einfach online ausfüllen und an das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter übermittelt werden. Auch können Sie Dokumente, die das Jobcenter für die Bearbeitung Ihres Alg II Antrages benötigt, online an das Jobcenter übermitteln. Auch über die Internetseite www.jobcenter-krefeld.de ist jobcenter.digital erreichbar.

Lediglich für Weiterbewilligungsanträge sowie für Veränderungsmitteilungen beim laufenden Bezug von Alg II Leistungen, ist für eine Online-Übermittlung eine Registrierung notwendig.

Für weitere Informationen über die Digitalisierung des Jobcenter laden Sie sich hier den Flyer herunter.

 

Vereinfachte Antragsformulare für Leistungen nach dem SGB II sind jetzt online

Vereinfachte Antragsformulare auf SGB II-Leistungen sind online. Im Hauptantrag sind die Fragen zu den Unterkunftskosten und zu „erheblichen Vermögen“ zusammengefasst.

Sofern Sie über kein „erhebliches Vermögen“ verfügen, brauchen Sie die Anlage VM nicht ausfüllen. Die Grenze liegt hier für den Antragsteller bei 60.000 € und für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft bei 30.000 €.

Besonders für Solo-Selbständige dürfte interessant sein, dass der Einkommensfragebogen (KAS) stark vereinfacht wurde.

Die vereinfachte Antragsformulare gelten für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020.

Hier finden Sie die vereinfachte Antragsformulare

Auf dieser Seite dann einfach runterscollen bis zur Überschrift: „Wie kann ich Corona-Grundsicherung beantragen?“, dann finden Sie auf der rechten Seite die Anträge runterladen.

Übrigens hat die Bundesagentur für Arbeit zum Sozialschutz-Paket aufgrund Corona Pandemie eine neue fachliche Weisung an die Jobcenter heraus gegeben. Ziel dieser Weisung ist es sicherzustellen, dass Leistungsberechtigte, insbesondere Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, sofern ihnen Hilfebedürftigkeit droht, einen schnellen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten übers Telefon oder per E-Mail finden Sie hier.