Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Kurzarbeitergeldverordnung
Von Bundestag und Bundesrat wurde am 13.03.2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ beschlossen. Nächere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie hier. Dieses Gesetz ermächtigt die Bundesregierung in § 109 Abs.5 SGB III und § 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis 31.12.2021 befristete Rechtsverordnungen zu erlassen.
Auf dieser Grundlage wurde am 23.03.2020 ein Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) sowie eine Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) beschlossen. Die Verordnung gilt mit Wirkung vom 01.03.2020 befristet bis zum 31.12.2020.
Zu dieser Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) hat die Bundesagentur für Arbeit nun eine neue Weisung erlassen.
Diese Weisung finden Sie hier.
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