Erhöhung der Mietrichtwerte (KdU) durch die Stadt Krefeld für Grundsicherungsempfänger
Die Stadt Krefeld hat die Mietrichtwerte (KdU) für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erhöht.
Hiernach werden nun höhere Bruttokaltmieten (Mietkosten ohne Heizung und Warmwasser) vom Jobcenter übernommen. In welche Höhe nun Mietkosten übernommen werden können der neuen Mietrichtwerte-Tabelle 2020 entnehmen, welche Sie unter dem folgenden Button aufrufen können.
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