DGB-Infos zum Kinderzuschlag (KiZ)
Nachdem der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) zum Jahresbeginn bereits verbessert hat, wurde der Zugang zum Kinderzuschlag nun aufgrund der Corona-Pandemie noch einmal erleichtert.
Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten sondern nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.
Der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) hat nun aktualisierte Info-Materialen zu den Veraussetzungen zum Kinderzuschlag herausgegeben.
Das vierseitige Info-Blatt können Sie sich über den jeweiligen Button herunterladen.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie über den KiZ-Lotse vorab selber prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Für weitere Fragen zum Kinderzuschlag oder Hilfe bei der Antragsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die aktuellen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit uns finden Sie hier.