Update zum Kinderzuschlag – NotfallKiZ der Bundesregierung ist gestartet

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme. Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.

Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium einen Notfall-KiZ gestartet.

Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung.

Diese Regelung zum Notfall-KiZ soll als Teil eines Sozialschutz-Paketes bis zum 29. März in Kraft treten und befristet bis zum 30. September 2020 gelten..

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten übers Telefon oder per E-Mail finden Sie hier.