Neue Mietrichtwerte für angemessene Unterkunftskosten in Krefeld
Mit Wirkung zum 1. August 2018 sind die Mietrichtwerte für angemessenene Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem SGB II (Jobcenter) als auch für Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII angepasst wurden. Die neuen Mietrichtwert können Sie über den folgenden Link herunterladen:
Neue Mietrichtwerte für angemessene Unterkunftskosten in Krefeld
Die Erhöhung der Mietrichtwerte bezieht sich dabei lediglich auf die Nettokaltmiete. Zur Ermittlung der angemessenen Betriebskosten wird weiterhin der bestehende Betriebskostenspiegel NRW 2016/17 zugrunde gelegt.