Kampagne „Schulcomputer sofort“des Vereins Tacheles e.V.
Auch der Verein Tacheles e.V. startet die Kampagne „Schulcomputer sofort“.
Er weißt in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R. In besagtem Schulbuchurteil hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass im Rahmen der verfassungskonformen Auslegung auch einmalig anzuschaffende, aber laufend benötigte Bedarfe als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zählen, obwohl diese Norm einmalige Bedarfe ausschließt. Das Gericht begründet dies damit, dass die Schul- und Bildungsbedarfe in den Regelbedarfen unzureichend seien und dass es weder mit 23 noch mit 88 Cent möglich und zumutbar sei Schulcomputer zu finanzieren.
Diesen Kampagnen-Aufruf finden Sie hier.
Auch wir unterstützen diese Kampagne „Schulcomputer sofort“. Informationen hierzu finden Sie hier.