Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der CoronaVirus Pandemie

Durch die Ausbreitung des Corona-Virus kann es zu Lieferengpässen oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben kommen. Dadurch können erhebliche Arbeitsausfälle verursacht werden.
Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall einhergehen, ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Ausgleich mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes (Kug) möglich.
Unter welchen Voraussetzungen Sie als Arbeitnehmer bei einem Arbeitsausfall Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, hat die Bunderargentur für Arbeit in einem Informationsblatt bekannt gegeben. I

Diese Information der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich hier herunterladen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02151/773518 zur Verfügung.