Begleitung zum Amt

Begleitung zum Amt

Sie sind nicht allein

Manchmal erfordert es die Situation, dass man nicht alleine zum Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt geht. Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens bei solchen Behördengängen begleiten lassen.

Das ist rechtlich zulässig und in § 13 Abs. 4 SGB X geregelt. Wir bieten in solchen Fällen eine Begleitung an. Dazu ist aber im Vorfeld eine persönliche Sozialberatung im Arbeitslosenzentrum nötig.

Dabei helfen wir

Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten bei der Antragstellung.

Wir unterstützen Sie, die Antragsformulare schnell und korrekt auszufüllen

Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der Belege.

Wir begleiten Sie persönlich zum Amt und bieten im Konfliktfall unseren Beistand an.

Selber helfen?

Unsere Begleiter /Begleiterinnen sind sozialerfahrene Personen, die regelmäßig geschult werden. Sie sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Der Begleiterkreis trifft sich einmal monatlich zum kollegialen Fachaustauch und Diskussion über sozialpolitische Themen.

Wenn sie selber aktiv Begleiter/Begleiterin werden wollen, wenden Sie sich bitte an:

Hans-Peter Sokoll.