Referentenentwurf zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB II ab dem Jahr 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Ermittlung der neuen Regelbedarf nach § 28 SGB II ab dem Jahr 2021 einen Referentenentwurf erarbeitet. Diesen Referentenentwurf können Sie sich über den nachfolgenden Button herunterladen: