Konzeptpapier „Saisonarbeiter im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz“

Im Mai hatten sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) auf ein Konzept zur Einreise von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft verständigt.

Aufgrund des Wegfalls von Beschränkungen bei der Einreise und der gelockerten Quarantäneregelungen hat das Bundeskabinett nun ein neues, dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasstes Konzept beschlossen, das unter Beteiligung des BMEL, BMI und des BMG erstellt wurde. Dieses Konzept gilt vom 16. Juni bis einschließlich 31. Dezember 2020.

Dieses Konzeptpapier finden Sie hier!

Nach diesem Konzeptpapier ist die Zusammenarbeit mit den vor Ort zuständigen Behörden wie folgt geregelt.

  • Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme seiner Saisonarbeitskräfte vor ihrem Beginn bei der örtlichen Gesundheitsbehörde und der Arbeitsschutzbehörde an.
  • Die Betriebe haben Vorkehrungen für eine Nachverfolgbarkeit von tätigkeitsbedingten Kontakten im Erkrankungsfall gemäß den jeweiligen regionalen Bestimmungen zu treffen. Neben der Meldung der Saisonarbeitskräfte an die Sozialversicherung sollen die Arbeitgeber in einer gesonderten Liste folgende Daten vorhalten:
    • Name, Heimatadresse und (Mobil-)Telefonnummer der Saisonarbeitskraft.
    • Datum der Ein- und Abreise; bei Abreise der Saisonarbeitskraft ist die Angabe des Reiseziels und ggf. der Adresse erforderlich (Rückkehr in die Heimat oder zu einem anderen Ort, z.B. neuen Arbeitgeber).
    • Angabe, wer in welchen Teams mit wem zusammenarbeitet bzw. wer in der gleichen Unterkunft untergebracht ist.
    • Der Arbeitgeber hat die Angaben der Saisonarbeitskraft vier Wochen nach Abreise der Saisonarbeitskraft zu vernichten.
    • Mit der Unterschrift auf der Liste erklärt die Saisonarbeitskraft zugleich ihr Einverständnis zur Datenerhebung und -verarbeitung.
    • Im Infektionsfall legt der Arbeitgeber diese Liste dem örtlichen Gesundheitsamt vor.
  • Die örtlich zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsämter, Arbeitsschutzbehörden) sind für die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der vorgegebenen Regelungen verantwortlich.

Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Kurzarbeitergeldverordnung

Von Bundestag und Bundesrat wurde am 13.03.2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ beschlossen. Nächere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie hier. Dieses Gesetz ermächtigt die Bundesregierung in § 109 Abs.5 SGB III und § 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis 31.12.2021 befristete Rechtsverordnungen zu erlassen.

Auf dieser Grundlage wurde am 23.03.2020 ein Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) sowie eine Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) beschlossen. Die Verordnung gilt mit Wirkung vom 01.03.2020 befristet bis zum 31.12.2020.

Zu dieser Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) hat die Bundesagentur für Arbeit nun eine neue Weisung erlassen.

Diese Weisung finden Sie hier.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten übers Telefon oder per E-Mail finden Sie hier.

Wichtige arbeitsrechtliche Informationen für Arbeitnehmer

ACHTUNG! Unterschreiben Sie keine Papiere, die Ihnen Ihr Arbeitgeber wegen der Corona-Krise vorlegt. Es könnte sich um eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder einen Änderungsvertrag handeln, der für Sie negative Konsequenzen haben kann.

Wenn Ihr Arbeitsgeber Sie wegen der Coronakrise gekündigt hat, lassen Sie auf jeden Fall prüfen, ob Ihre Kündigung rechtens war. Sie können sich gegen eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Kündigung – auch eine mündliche oder fristlose Kündigung – wehren. Sie können beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Dafür haben Sie aber nur 3 Wochen Zeit ab dem Tag des Erhalts der Kündigung!

Weitere Informationen über Ihre Rechte als Arbeitnehmer finden Sie auch auf der Internetseite von Faire Mobilität.

Haben Sie weitere arbeitsrechtliche Fragen setzen Sie mit uns telefonisch in Verbindung.
Unsere Telefonnummer und Beratungszeiten während der CoonaVirus Pandemie finden Sie hier.

Arbeitsrechtliche Fragen zur aktuellen CoronaVirus Pandemie

Gerade in der aktuellen Situation der CoronaVirus Pandemie sehen sich viele Arbeitnehmer mit besonderen arbeitsrechtlichen sowie arbeitsschutzrechtlichen Fragen konfontiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher eine extra FAQ-Seite zu allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema Coronavirus (SARS-CoV-2) herausgegeben. Den Link zu dieser Seite finden Sie hier.

Weitere wichtige Antworten auf Fragen zum Arbeitsrecht finde Sie auch in diesem Beitrag.